Kinder und Jugendliche sollen auch in schlechten Lebenslagen in einem fördernden Umfeld aufwachsen können. Die Hilfen zur Erziehung (HzE) unterstützen die Familien dabei mit vielfältigen sozialpädagogischen Angeboten, von der Familienhilfe bis hin zur sozialen Gruppenarbeit. Unsere Tätigkeit orientiert sich dabei individuell und situativ an den Kindern, Jugendlichen und Familien. Das oberste Ziel aller Hilfsmaßnahmen ist die Sicherstellung des Kindeswohls. Jeder Mensch wird im lebensweltorientierten Ansatz* wahrgenommen und durch einen erlebnispädagogischen Rahmen unterstützt.
Sozialpädagogische Familienhilfe
(§ 31 SGB VIII) Die sozialpädagogische Familienhilfe verfolgt das Ziel, Familiensysteme in ihrer Erziehungsfähigkeit zu stabilisieren, zu stärken und nachhaltig zu sichern. Mithilfe von Einzel- und Familiengesprächen, Hausbesuchen sowie erlebnispädagogischen Angeboten werden die Problemlösungs- und Alltagsbewältigungskompetenzen der Familien individuell gestärkt. Dazu zählen beispielsweise die praktische Unterstützung in der Alltagsbewältigung (z.B. Haushaltsführung, Finanzplanung, …), aber auch familienerhaltende Maßnahmen durch die Zusammenarbeit mit entlastenden Institutionen (z.B. KITA, Hort, …) bzw. die Vermittlung in (ergänzende) Beratungssettings. Zielgruppe: •Familien und Lebensgemeinschaften, deren Lebenssituation unter anderem durch Mehrfachbelastungen gekennzeichnet ist•Eltern, bei denen ein Bedarf an Beratungshilfe besteht •Kinder, die Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsverzögerungen aufweisen Zudem teilt sich die sozialpädagogische Familienhilfe in 3 Formen der Hilfe auf:
Erziehungsbeistand / Betreuungsweisung
(§ 30 SGBVIII)Mithilfe des Erziehungsbeistands und der Betreuungsweisung soll die altersgerechte Entwicklung von Kindern und Jugendlichen hinsichtlich ihrer Bedürfnisse gefördert werden. Zudem sollen die Eltern befähigt werden, auf die Bedürfnisse der Kinder eingehen und diese befriedigen zu können. Dies wird durch Einzelarbeit, freizeit- und erlebnispädagogische Aktivitäten sowie durch Familien- und Netzwerkarbeit umgesetzt. Zur Zielgruppe gehören Kinder und Jugendliche und deren Eltern, die •in ihrem familiären und sozialen Umfeld in Krisensituationen geraten sind•unter familiären Spannungen leiden•mit massiven Konflikten z.B. im Schulbereich zu kämpfen haben•gesellschaftlich abweichendes Sozialverhalten aufzeigen
Betreuter Umgang
(§ 18 Abs. 3 SGB VIII)Das Ziel des betreuten Umganges ist die Wiederherstellung und Förderung der Beziehung zwischen dem Kind / Jugendlichen und einer wichtigen Bezugsperson, bei der es nicht lebt (Elternteile, Großeltern, Geschwister, Pflegeeltern). Alle Beteiligten sollen hierbei lernen, den Kontakt eigenständig zu pflegen und im Sinne des Kindeswohles zu gestalten. Der Betreute Umgang findet beispielsweise statt, wenn •eine mögliche Gefährdung des Kindes durch den umgangsberechtigten Elternteil besteht•nach einer längeren Trennung ein erneuter Kontakt zum Kind aufgebaut werden soll•das Kind und/oder ein Elternteil traumatisiert ist•die elterliche Verantwortung nur eingeschränkt wahrgenommen wird•erhebliche Kommunikationsschwierigkeiten zwischen den Eltern bestehenFormen des betreuten Umgangs:
Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung
§35 SGB VIII in Verbindung mit §41 SGB VIIIDie intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung unterstützt Jugendliche und junge Erwachsene bei der sozialen Integration sowie der eigenverantwortlichen Lebensführung. Dabei wird z.B. auf Schulverweigerung, Integration in die Ausbildung oder ins Berufsleben, Kriseninterventionen, Drogen- und Suchtproblematiken sowie auf Rollenunklarheiten innerhalb der Familie eingegangen. Zielgruppe: Jugendliche und junge Erwachsene in entwicklungsgefährdeten Lebenssituationen, ohne / mit gravierend beeinträchtigten Beziehungen in ihrem sozialen Umfeld.
Soziale Gruppenarbeit
(§29 SGB VIII)Die soziale Gruppenarbeit stärkt das Elternhaus sowie die Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden in ihrer Entfaltung. Dabei soll die Überwindung von Entwicklungs- und Verhaltensstörungen gefördert und zur Verbesserung des Sozialverhaltens beigetragen werden. Zielgruppe: Junge Menschen (10-16 Jahre) mit dauerhaften familiären, schulischen und / oder psychosozialen Belastungssituationen.Hierbei wird an folgenden Zielen intensiv gearbeitet:
Kinder und Jugendliche sollen auch in schlechten Lebenslagen in einem fördernden Umfeld aufwachsen können. Die Hilfen zur Erziehung (HzE) unterstützen die Familien dabei mit vielfältigen sozialpädagogischen Angeboten, von der Familienhilfe bis hin zur sozialen Gruppenarbeit. Unsere Tätigkeit orientiert sich dabei individuell und situativ an den Kindern, Jugendlichen und Familien. Das oberste Ziel aller Hilfsmaßnahmen ist die Sicherstellung des Kindeswohls. Jeder Mensch wird im lebensweltorientierten Ansatz* wahrgenommen und durch einen erlebnispädagogischen Rahmen unterstützt.
Sozialpädagogische
Familienhilfe
(§ 31 SGB VIII) Die sozialpädagogische Familienhilfe verfolgt das Ziel, Familiensysteme in ihrer Erziehungsfähigkeit zu stabilisieren, zu stärken und nachhaltig zu sichern. Mithilfe von Einzel- und Familiengesprächen, Hausbesuchen sowie erlebnispädagogischen Angeboten werden die Problemlösungs- und Alltagsbewältigungskompetenzen der Familien individuell gestärkt. Dazu zählen beispielsweise die praktische Unterstützung in der Alltagsbewältigung (z.B. Haushaltsführung, Finanzplanung, …), aber auch familienerhaltende Maßnahmen durch die Zusammenarbeit mit entlastenden Institutionen (z.B. KITA, Hort, …) bzw. die Vermittlung in (ergänzende) Beratungssettings. Zielgruppe: •Familien und Lebensgemeinschaften, deren Lebenssituation unter anderem durch Mehrfachbelastungen gekennzeichnet ist•Eltern, bei denen ein Bedarf an Beratungshilfe besteht •Kinder, die Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsverzögerungen aufweisen Zudem teilt sich die sozialpädagogische Familienhilfe in 3 Formen der Hilfe auf:
Erziehungsbeistand /
Betreuungsweisung
(§ 30 SGBVIII)Mithilfe des Erziehungsbeistands und der Betreuungsweisung soll die altersgerechte Entwicklung von Kindern und Jugendlichen hinsichtlich ihrer Bedürfnisse gefördert werden. Zudem sollen die Eltern befähigt werden, auf die Bedürfnisse der Kinder eingehen und diese befriedigen zu können. Dies wird durch Einzelarbeit, freizeit- und erlebnispädagogische Aktivitäten sowie durch Familien- und Netzwerkarbeit umgesetzt. Zur Zielgruppe gehören Kinder und Jugendliche und deren Eltern, die •in ihrem familiären und sozialen Umfeld in Krisensituationen geraten sind•unter familiären Spannungen leiden•mit massiven Konflikten z.B. im Schulbereich zu kämpfen haben•gesellschaftlich abweichendes Sozialverhalten aufzeigen
Betreuter Umgang
(§ 18 Abs. 3 SGB VIII)Das Ziel des betreuten Umganges ist die Wiederherstellung und Förderung der Beziehung zwischen dem Kind / Jugendlichen und einer wichtigen Bezugsperson, bei der es nicht lebt (Elternteile, Großeltern, Geschwister, Pflegeeltern). Alle Beteiligten sollen hierbei lernen, den Kontakt eigenständig zu pflegen und im Sinne des Kindeswohles zu gestalten. Der Betreute Umgang findet beispielsweise statt, wenn •eine mögliche Gefährdung des Kindes durch den umgangsberechtigten Elternteil besteht•nach einer längeren Trennung ein erneuter Kontakt zum Kind aufgebaut werden soll•das Kind und/oder ein Elternteil traumatisiert ist•die elterliche Verantwortung nur eingeschränkt wahrgenommen wird•erhebliche Kommunikationsschwierigkeiten zwischen den Eltern bestehenFormen des betreuten Umgangs:
Intensive
Sozialpädagogische
Einzelbetreuung
§35 SGB VIII in Verbindung mit §41 SGB VIIIDie intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung unterstützt Jugendliche und junge Erwachsene bei der sozialen Integration sowie der eigenverantwortlichen Lebensführung. Dabei wird z.B. auf Schulverweigerung, Integration in die Ausbildung oder ins Berufsleben, Kriseninterventionen, Drogen- und Suchtproblematiken sowie auf Rollenunklarheiten innerhalb der Familie eingegangen. Zielgruppe: Jugendliche und junge Erwachsene in entwicklungsgefährdeten Lebenssituationen, ohne / mit gravierend beeinträchtigten Beziehungen in ihrem sozialen Umfeld.
Soziale Gruppenarbeit
(§29 SGB VIII)Die soziale Gruppenarbeit stärkt das Elternhaus sowie die Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden in ihrer Entfaltung. Dabei soll die Überwindung von Entwicklungs- und Verhaltensstörungen gefördert und zur Verbesserung des Sozialverhaltens beigetragen werden. Zielgruppe: Junge Menschen (10-16 Jahre) mit dauerhaften familiären, schulischen und / oder psychosozialen Belastungssituationen.Hierbei wird an folgenden Zielen intensiv gearbeitet: